Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Unterschied zwischen den Versionen
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==Kurzbeschreibung== | |||
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, jährlich eine Planung vorzunehmen, die vorwiegend quantitative Aspekte wie die Anzahl der verfügbaren Plätze, Betreuungsumfänge usw. umfasst. Die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe umfasst jedoch nicht nur die jährliche quantitative Bedarfsplanung, sondern auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung des fachlich-inhaltlichen Förderauftrages im Bildungsbereich der Kindertagesbetreuung. | |||
Der Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beleuchtet Perspektiven im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und beschreibt fachliche Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er dient insbesondere der qualitativen Weiterentwicklung sowie der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. | |||
==Im Konzept formulierte Ziele== | |||
* Sicherung des Rechtsanspruchs auf eine Kindertagesbetreuung ab dem 1.Lebensjahr | |||
* Sicherung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Oberhausen | |||
* Inklusives Angebot in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung (gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung und Teilhabe von Kindern mit Migrationshintergrund) | |||
* Schaffung und Erhalt wirksamer Angebote in Wohnortnähe | |||
* Qualitative Weiterentwicklung in der frühkindlichen Bildung | |||
* Sicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf | |||
* Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Angebotspalette | |||
* Öffnung der Kindertagesbetreuung in den Sozialraum | |||
* Kooperationen zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung | |||
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==Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung== | |||
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein: | |||
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*[[Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit#Stärkung der Familienfreundlichkeit|Stärkung der Familienfreundlichkeit]] | |||
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*[[Bildung & Kultur#Bedarfsgerechter Ausbau der Bildungslandschaft|Bedarfsgerechter Ausbau der Bildungslandschaft]] | |||
*[[Bildung & Kultur#Unterstützung der Träger/Einrichtungen/Initiativen gemeinwohlorientierter Bildung und kultureller Bildung und Einbeziehung in themenspezifische Netzwerke|Unterstützung der Träger/Einrichtungen/Initiativen gemeinwohlorientierter Bildung und kultureller Bildung und Einbeziehung in themenspezifische Netzwerke]] | |||
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==Politische Beschlusslage== | |||
[https://ratsinfo.oberhausen.de/vo020?VOLFDNR=9816 Vorlage - M/16/1799-01] (Allris): ''"Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016"'' | |||
==Weiterführende Links & Downloads== | |||
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[[Category:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | |||
[[Category:Bildung und Kultur]] |
Aktuelle Version vom 23. Juli 2024, 08:44 Uhr
Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
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Räumlicher Geltungsbereich | Gesamtstadt |
Art | Konzept |
Zuständigkeit | Bereich 3-1 / Kinder, Jugend, Familie |
Jahr der Veröffentlichung | 2016 |
Themenfeld(er)
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess:
Kurzbeschreibung
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, jährlich eine Planung vorzunehmen, die vorwiegend quantitative Aspekte wie die Anzahl der verfügbaren Plätze, Betreuungsumfänge usw. umfasst. Die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe umfasst jedoch nicht nur die jährliche quantitative Bedarfsplanung, sondern auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung des fachlich-inhaltlichen Förderauftrages im Bildungsbereich der Kindertagesbetreuung.
Der Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beleuchtet Perspektiven im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und beschreibt fachliche Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er dient insbesondere der qualitativen Weiterentwicklung sowie der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Im Konzept formulierte Ziele
- Sicherung des Rechtsanspruchs auf eine Kindertagesbetreuung ab dem 1.Lebensjahr
- Sicherung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Oberhausen
- Inklusives Angebot in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung (gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung und Teilhabe von Kindern mit Migrationshintergrund)
- Schaffung und Erhalt wirksamer Angebote in Wohnortnähe
- Qualitative Weiterentwicklung in der frühkindlichen Bildung
- Sicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Angebotspalette
- Öffnung der Kindertagesbetreuung in den Sozialraum
- Kooperationen zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung
Synergien zu anderen Konzepten
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Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein:
Themenfeld Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit: | |||
Themenfeld Bildung und Kultur: |
Politische Beschlusslage
Vorlage - M/16/1799-01 (Allris): "Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016"
Weiterführende Links & Downloads
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