Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
|||
(5 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
==Themenfeld(er)== | ==Themenfeld(er)== | ||
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess | Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess: | ||
{| | {| | ||
![[Datei:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png|rahmenlos|120x120px|link=Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | ![[Datei:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png|rahmenlos|120x120px|link=Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | ||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
|} | |} | ||
==Kurzbeschreibung== | ==Kurzbeschreibung== | ||
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet eine | Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, jährlich eine Planung vorzunehmen, die vorwiegend quantitative Aspekte wie die Anzahl der verfügbaren Plätze, Betreuungsumfänge usw. umfasst. Die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe umfasst jedoch nicht nur die jährliche quantitative Bedarfsplanung, sondern auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung des fachlich-inhaltlichen Förderauftrages im Bildungsbereich der Kindertagesbetreuung. | ||
Der Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung | Der Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beleuchtet Perspektiven im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und beschreibt fachliche Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er dient insbesondere der qualitativen Weiterentwicklung sowie der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. | ||
==Im Konzept formulierte Ziele== | ==Im Konzept formulierte Ziele== | ||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
==Synergien zu anderen Konzepten== | ==Synergien zu anderen Konzepten== | ||
- | |||
==Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung== | ==Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung== | ||
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess | Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein: | ||
{| | {| | ||
|- | |- | ||
Zeile 51: | Zeile 53: | ||
|} | |} | ||
==Politische Beschlusslage== | ==Politische Beschlusslage== | ||
[https:// | [https://ratsinfo.oberhausen.de/vo020?VOLFDNR=9816 Vorlage - M/16/1799-01] (Allris): ''"Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016"'' | ||
==Weiterführende Links & Downloads== | ==Weiterführende Links & Downloads== | ||
- | |||
[[Category:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | [[Category:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | ||
[[Category:Bildung und Kultur]] | [[Category:Bildung und Kultur]] |
Aktuelle Version vom 23. Juli 2024, 08:44 Uhr
Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
| |
---|---|
Räumlicher Geltungsbereich | Gesamtstadt |
Art | Konzept |
Zuständigkeit | Bereich 3-1 / Kinder, Jugend, Familie |
Jahr der Veröffentlichung | 2016 |
Themenfeld(er)
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess:
Kurzbeschreibung
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, jährlich eine Planung vorzunehmen, die vorwiegend quantitative Aspekte wie die Anzahl der verfügbaren Plätze, Betreuungsumfänge usw. umfasst. Die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe umfasst jedoch nicht nur die jährliche quantitative Bedarfsplanung, sondern auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung des fachlich-inhaltlichen Förderauftrages im Bildungsbereich der Kindertagesbetreuung.
Der Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beleuchtet Perspektiven im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und beschreibt fachliche Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er dient insbesondere der qualitativen Weiterentwicklung sowie der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Im Konzept formulierte Ziele
- Sicherung des Rechtsanspruchs auf eine Kindertagesbetreuung ab dem 1.Lebensjahr
- Sicherung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Oberhausen
- Inklusives Angebot in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung (gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung und Teilhabe von Kindern mit Migrationshintergrund)
- Schaffung und Erhalt wirksamer Angebote in Wohnortnähe
- Qualitative Weiterentwicklung in der frühkindlichen Bildung
- Sicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Angebotspalette
- Öffnung der Kindertagesbetreuung in den Sozialraum
- Kooperationen zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung
Synergien zu anderen Konzepten
-
Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein:
Themenfeld Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit: | |||
Themenfeld Bildung und Kultur: |
Politische Beschlusslage
Vorlage - M/16/1799-01 (Allris): "Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016"
Weiterführende Links & Downloads
-