Kinder- und Jugendförderplan: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess: | |||
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==Kurzbeschreibung== | |||
Gemäß Sozialgesetzbuch und dem Ausführungsgesetz KJHG NRW ist der örtliche Träger der Jugendhilfeplanung verpflichtet, auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode zu erstellen. Die Stadt Oberhausen erfüllt diese Verpflichtung mit dem Kinder- und Jugendförderplan. Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein dynamisches Instrument, das die Situation der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen darstellt und entsprechende Handlungsleitlinien zur Weiterentwicklung der Angebote formuliert. Er fungiert als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Jugendförderung. Der Plan wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans erfolgt unter Beteiligung verschiedener Akteure, darunter Jugendliche, Träger der Jugendarbeit, Vertreter der Jugendverbände und andere relevante Partner. | |||
==Im Konzept formulierte Ziele== | |||
*Sicherung einer ganzheitlichen und bedarfsorientierten Unterstützung für junge Menschen | |||
*Förderung einer selbstbestimmten Geschlechtsidentität und Gleichberechtigung. | |||
*Vermittlung von politischer Bildung und Stärkung der demokratischen Teilhabe. | |||
*Sicherstellung der Kontinuität und Verankerung der OKJA als fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur. | |||
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==Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung== | |||
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*[[Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit#Bekämpfung von Armut und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Sozialräumen|Bekämpfung von Armut und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Sozialräumen]] | |||
*[[Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit#Reduzierung sozialer Ungleichheiten und räumlicher Segregation|Reduzierung sozialer Ungleichheiten und räumlicher Segregation]] | |||
*[[Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit#Förderung von Geschlechtergleichstellung|Förderung von Geschlechtergleichstellung]] | |||
*[[Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit#Förderung von Inklusion|Förderung von Inklusion]] | |||
*[[Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit#Förderung von Integration|Förderung von Integration]] | |||
*[[Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit#Förderung bürger*innenschaftlichen Engagements|Förderung bürger*innenschaftlichen Engagements]] | |||
*[[Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit#Stärkung der Familienfreundlichkeit|Stärkung der Familienfreundlichkeit]] | |||
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![[Datei:Bildung und Kultur.png|rahmenlos|120x120px|link=Bildung & Kultur]] | |||
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|'''Themenfeld [[Bildung & Kultur|<u>Bildung und Kultur</u>]]:''' | |||
*[[Bildung & Kultur#Bedarfsgerechter Ausbau der Bildungslandschaft|Bedarfsgerechter Ausbau der Bildungslandschaft]] | |||
*[[Bildung & Kultur#Unterstützung der Träger/Einrichtungen/Initiativen gemeinwohlorientierter Bildung und kultureller Bildung und Einbeziehung in themenspezifische Netzwerke|Unterstützung der Träger/Einrichtungen/Initiativen gemeinwohlorientierter Bildung und kultureller Bildung und Einbeziehung in themenspezifische Netzwerke]] | |||
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==Politische Beschlusslage== | |||
[https://ratsinfo.oberhausen.de/vo020?VOLFDNR=1002854 Vorlage - B/17/6911] (Allris): "''Kinder- und Jugendförderplan'' ''der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2026 bis 2030''" | |||
==Weiterführende Links & Downloads== | |||
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[[Category:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | |||
[[Category:Bildung und Kultur]] | |||
Aktuelle Version vom 3. Juni 2026, 08:35 Uhr
| Kinder- und Jugendförderplan
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|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Gesamtstadt |
| Art | Konzept |
| Zuständigkeit | Bereich 3-1 / Kinder, Jugend und Familie |
| Jahr der Veröffentlichung | 2025 |
Themenfeld(er)
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess:
Kurzbeschreibung
Gemäß Sozialgesetzbuch und dem Ausführungsgesetz KJHG NRW ist der örtliche Träger der Jugendhilfeplanung verpflichtet, auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode zu erstellen. Die Stadt Oberhausen erfüllt diese Verpflichtung mit dem Kinder- und Jugendförderplan. Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein dynamisches Instrument, das die Situation der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen darstellt und entsprechende Handlungsleitlinien zur Weiterentwicklung der Angebote formuliert. Er fungiert als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Jugendförderung. Der Plan wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans erfolgt unter Beteiligung verschiedener Akteure, darunter Jugendliche, Träger der Jugendarbeit, Vertreter der Jugendverbände und andere relevante Partner.
Im Konzept formulierte Ziele
- Sicherung einer ganzheitlichen und bedarfsorientierten Unterstützung für junge Menschen
- Förderung einer selbstbestimmten Geschlechtsidentität und Gleichberechtigung.
- Vermittlung von politischer Bildung und Stärkung der demokratischen Teilhabe.
- Sicherstellung der Kontinuität und Verankerung der OKJA als fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur.
Synergien zu anderen Konzepten
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Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein:
Politische Beschlusslage
Vorlage - B/17/6911 (Allris): "Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2026 bis 2030"
Weiterführende Links & Downloads
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