Kinder- und Jugendförderplan: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Konzeption|Räumlicher Geltungsbereich=Gesamtstadt|Art=Konzept|Jahr der Veröffentlichung= | {{Konzeption|Räumlicher Geltungsbereich=Gesamtstadt|Art=Konzept|Jahr der Veröffentlichung=2025|Zuständigkeit=Bereich 3-1 / Kinder, Jugend und Familie}} | ||
==Themenfeld(er)== | ==Themenfeld(er)== | ||
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess | Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess: | ||
{| | {| | ||
![[Datei:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png|rahmenlos|120x120px|link=Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | ![[Datei:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png|rahmenlos|120x120px|link=Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | ||
| Zeile 10: | Zeile 10: | ||
|} | |} | ||
==Kurzbeschreibung== | ==Kurzbeschreibung== | ||
Gemäß Sozialgesetzbuch und dem Ausführungsgesetz KJHG NRW ist der örtliche Träger der Jugendhilfeplanung verpflichtet, auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode zu erstellen. | Gemäß Sozialgesetzbuch und dem Ausführungsgesetz KJHG NRW ist der örtliche Träger der Jugendhilfeplanung verpflichtet, auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode zu erstellen. Die Stadt Oberhausen erfüllt diese Verpflichtung mit dem Kinder- und Jugendförderplan. Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein dynamisches Instrument, das die Situation der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen darstellt und entsprechende Handlungsleitlinien zur Weiterentwicklung der Angebote formuliert. Er fungiert als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Jugendförderung. Der Plan wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans erfolgt unter Beteiligung verschiedener Akteure, darunter Jugendliche, Träger der Jugendarbeit, Vertreter der Jugendverbände und andere relevante Partner. | ||
==Im Konzept formulierte Ziele== | ==Im Konzept formulierte Ziele== | ||
*Sicherung einer ganzheitlichen und bedarfsorientierten Unterstützung für junge Menschen | *Sicherung einer ganzheitlichen und bedarfsorientierten Unterstützung für junge Menschen | ||
| Zeile 27: | Zeile 18: | ||
==Synergien zu anderen Konzepten== | ==Synergien zu anderen Konzepten== | ||
- | |||
==Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung== | ==Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung== | ||
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess | Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein: | ||
{| | {| | ||
|- | |- | ||
| Zeile 56: | Zeile 49: | ||
|} | |} | ||
==Politische Beschlusslage== | ==Politische Beschlusslage== | ||
[https:// | [https://ratsinfo.oberhausen.de/vo020?VOLFDNR=1002854 Vorlage - B/17/6911] (Allris): "''Kinder- und Jugendförderplan'' ''der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2026 bis 2030''" | ||
==Weiterführende Links & Downloads== | ==Weiterführende Links & Downloads== | ||
- | |||
[[Category:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | [[Category:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]] | ||
[[Category:Bildung und Kultur]] | [[Category:Bildung und Kultur]] | ||
Aktuelle Version vom 3. Juni 2026, 08:35 Uhr
| Kinder- und Jugendförderplan
| |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Gesamtstadt |
| Art | Konzept |
| Zuständigkeit | Bereich 3-1 / Kinder, Jugend und Familie |
| Jahr der Veröffentlichung | 2025 |
Themenfeld(er)
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess:
Kurzbeschreibung
Gemäß Sozialgesetzbuch und dem Ausführungsgesetz KJHG NRW ist der örtliche Träger der Jugendhilfeplanung verpflichtet, auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode zu erstellen. Die Stadt Oberhausen erfüllt diese Verpflichtung mit dem Kinder- und Jugendförderplan. Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein dynamisches Instrument, das die Situation der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen darstellt und entsprechende Handlungsleitlinien zur Weiterentwicklung der Angebote formuliert. Er fungiert als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Jugendförderung. Der Plan wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans erfolgt unter Beteiligung verschiedener Akteure, darunter Jugendliche, Träger der Jugendarbeit, Vertreter der Jugendverbände und andere relevante Partner.
Im Konzept formulierte Ziele
- Sicherung einer ganzheitlichen und bedarfsorientierten Unterstützung für junge Menschen
- Förderung einer selbstbestimmten Geschlechtsidentität und Gleichberechtigung.
- Vermittlung von politischer Bildung und Stärkung der demokratischen Teilhabe.
- Sicherstellung der Kontinuität und Verankerung der OKJA als fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur.
Synergien zu anderen Konzepten
-
Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein:
Politische Beschlusslage
Vorlage - B/17/6911 (Allris): "Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2026 bis 2030"
Weiterführende Links & Downloads
-