Lärmaktionsplan: Unterschied zwischen den Versionen
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==Politische Beschlusslage== | ==Politische Beschlusslage== | ||
[https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=15702 Vorlage - B/17/1674-01] (Allris): "''Lärmaktionsplan Oberhausen – 3. Runde (Überprüfung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2. Runde); Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Beschlussfassung''" | [https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=15702 '''Vorlage - B/17/1674-01'''] (Allris): "''Lärmaktionsplan Oberhausen – 3. Runde (Überprüfung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2. Runde); Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Beschlussfassung''" | ||
==Weiterführende Links & Downloads== | ==Weiterführende Links & Downloads== | ||
Version vom 5. März 2024, 10:52 Uhr
Lärmaktionsplan
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Räumlicher Geltungsbereich | Gesamtstadt |
Art | Konzept |
Zuständigkeit | Bereich 2-2 / Umwelt |
Jahr der Veröffentlichung | 2022 |
Themenfeld(er)
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP):
Kurzbeschreibung
Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Oberhausen dazu verpflichtet, die Lärmbelastung im Stadtgebiet zu kartieren und einen entsprechenden Lärmaktionsplan aufzustellen. Ziel ist die Reduzierung bzw. Vermeidung der Lärmbelastung, was wiederrum zu einer Erhöhung der Lebens- und Wohnqualität sowie zur Verringerung von Gesundheitsgefährdungen beiträgt.
Der Lärmaktionsplan baut inhaltlich auf den Ergebnissen der Lärmkartierung auf und formuliert konkrete Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms. Die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Straßen- und Straßenbahnverkehr auf kommunalen Straßen.
Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre aufgestellt.
Analyseschwerpunkte
- Lärmkartierung und Darstellung der Lärmbelastungssituation im Stadtgebiet
- Analyse der Lärmbetroffenheit auf Basis der Lärmkartierung
- Analyse der Emissionsfaktoren und Ableitung von entsprechenden Maßnahmen
Im Konzept formulierte Ziele
Vermeidung von Lärmemissionen
- Förderung des Fußgänger*innenverkehrs
- Förderung des Fahrradverkehrs
- Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs
- Förderung multimodaler Verkehre
- Parkraummanagement
- Mobilitätsmanagement
- Lenkung des Güterverkehrs
- Förderung von Nutzungsmodellen wie Carsharing oder Fahrradleihsystemen
- Förderung von Elektromobilität
Verminderung von Lärmemission
- Optimierung der Verkehrsleistung
- Verlangsamung des KfZ-Verkehrs
- Verstetigung des KfZ-Verkehrs
- Straßenzustandsverbesserung
- Straßenraumgestaltung
Verlagerung von Lärmemissionen
Synergien zu anderen Konzepten
- Nahmobilitätskonzept: Die angestrebte Steigerung des Anteils nahmobiler Verkehrsmittel am Modal Split kann sich positiv auf die Lärmbelastungssituation auswirken.
- Nahverkehrsplan 2017: Im Nahverkehrsplan wird u.a. die Reduzierung von Lärm durch Förderung des ÖPNV sowie deren Elektrifizierung beschrieben
- Luftreinhalteplan: Viele der im Luftreinhalteplan formulierten Maßnahmen haben auch Auswirkung auf die Lärmbelastungssituation
- Mobilitätsstrategie: Das Konzept formuliert die Reduzierung der verkehrsbedingten Belastungen – und damit auch Lärm – als ein Leitziel.
- Radverkehrskonzept: Radverkehrsförderung und die Steigerung des Radanteils am Modal Split trägt zu einer Reduzierung der Kfz-Verkehre und deren Lärmemission bei
Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP) ein:
Themenfeld Umwelt, Freiraum, Klima: | |||||
Themenfeld Mobilität: | |||||
Themenfeld Gesundheit, Sport und Bewegung: |
Politische Beschlusslage
Vorlage - B/17/1674-01 (Allris): "Lärmaktionsplan Oberhausen – 3. Runde (Überprüfung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2. Runde); Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Beschlussfassung"
Weiterführende Links & Downloads
- Website zum Lärmaktionsplan
- Lärmaktionsplan 2022 (Download)