Einzelhandelskonzept: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. März 2024, 09:59 Uhr
Einzelhandelskonzept
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Räumlicher Geltungsbereich | Gesamtstadt |
Art | Konzept |
Zuständigkeit | Bereich 5-1 / Stadtplanung |
Jahr der Veröffentlichung | 2022 |
Themenfeld(er)
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP):
Kurzbeschreibung
Die Einzelhandelsentwicklung ist aufgrund sich stetig verändernder Rahmenbedingungen auf der Angebots- sowie Nachfrageseite durch eine hohe Dynamik geprägt, was deutliche Wirkungen auf städtische Strukturen und Funktionen ausübt. Das Einzelhandelskonzept soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden. Es beschreibt, inwiefern sich der Einzelhandel im Stadtgebiet ansiedeln soll, um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur zu sichern und dauerhaft zu stärken. Dafür werden Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung dargelegt.
Analyseschwerpunkte
- Gesamtstädtische Angebotsanalyse
- Gesamtstädtische Nachfrageanalyse
- Analyse städtebaulicher Standortmerkmale
Im Konzept formulierte Ziele
Stärkung der Gesamtstadt
- Erhalt und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion im regionalen Kontext
- Sicherung und Stärkung der Einzelhandelszentralität
- Ausschöpfung der absatzwirtschaftlichen Entwicklungsimpulse
- Funktionsgerechte Arbeitsteilung zwischen den Zentren
Stärkung und Weiterentwicklung der Zentren
- Erhalt und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche in ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion
- Sicherung und Stärkung der Funktionsvielfalt (Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und Wohnen in den Zentren)
- Gleichzeitig Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die Nahversorgung
Sicherung und Stärkung der Nahversorgung
- Nahversorgungsangebot in den Zentren sichern und weiterentwickeln
- Schädliche Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung vermeiden
- Städtebaulich integrierte Standorte sichern, stärken und ergänzen und gleichzeitig schädliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche vermeiden
- Zukunftsfähigkeit im Rahmen des demographischen Wandels beachten
Ergänzung durch Sonderstandorte
- Sinnvoller Ergänzung des städtischen Angebots mit nicht zentrenrelevantem sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel
- Gleichzeitig Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die Nahversorgung
- Restriktive Handhabung zentrenrelevanter sowie zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente
- Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendes Gewerbe
Synergien zu anderen Konzepten
Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP) ein:
Themenfeld Arbeit, Wirtschaft und Tourismus: | |||
Themenfeld Stadtstruktur & Stadtgestalt: |
Politische Beschlusslage
Vorlage - B/17/2098-01 (Allris): "Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen"
Weiterführende Links & Downloads
Einzelhandelskonzept (Download)