Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kurzbeschreibung==
==Kurzbeschreibung==
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet eine jährliche Planung der vorwiegend quantitativen Aspekte wie die Anzahl der verschiedenen Plätze, Betreuungsumfänge etc. zu erstellen. Die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe umfasst jedoch nicht nur die jährliche quantitative Bedarfsplanung, sondern auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung des fachlich-inhaltlichen Förderauftrages im Bildungsbereich der Kindertagesbetreuung
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, jährlich eine Planung vorzunehmen, die vorwiegend quantitative Aspekte wie die Anzahl der verfügbaren Plätze, Betreuungsumfänge usw. umfasst. Die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe umfasst jedoch nicht nur die jährliche quantitative Bedarfsplanung, sondern auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung des fachlich-inhaltlichen Förderauftrages im Bildungsbereich der Kindertagesbetreuung.


Der Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung zeigt Perspektiven der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen sowie der Beschreibung fachlicher Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung auf. Er dient insbesondere der qualitativen Weiterentwicklung sowie der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Der Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beleuchtet Perspektiven im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und beschreibt fachliche Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er dient insbesondere der qualitativen Weiterentwicklung sowie der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.


==Im Konzept formulierte Ziele==
==Im Konzept formulierte Ziele==

Version vom 28. März 2024, 10:38 Uhr


Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege


Räumlicher Geltungsbereich Gesamtstadt
Art Konzept
Zuständigkeit Bereich 3-1 / Kinder, Jugend, Familie
Jahr der Veröffentlichung 2016


Themenfeld(er)

Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP):

Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png Bildung und Kultur.png

Kurzbeschreibung

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, jährlich eine Planung vorzunehmen, die vorwiegend quantitative Aspekte wie die Anzahl der verfügbaren Plätze, Betreuungsumfänge usw. umfasst. Die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe umfasst jedoch nicht nur die jährliche quantitative Bedarfsplanung, sondern auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung des fachlich-inhaltlichen Förderauftrages im Bildungsbereich der Kindertagesbetreuung.

Der Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beleuchtet Perspektiven im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und beschreibt fachliche Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er dient insbesondere der qualitativen Weiterentwicklung sowie der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Im Konzept formulierte Ziele

  • Sicherung des Rechtsanspruchs auf eine Kindertagesbetreuung ab dem 1.Lebensjahr
  • Sicherung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Oberhausen
  • Inklusives Angebot in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung (gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung und Teilhabe von Kindern mit Migrationshintergrund)
  • Schaffung und Erhalt wirksamer Angebote in Wohnortnähe
  • Qualitative Weiterentwicklung in der frühkindlichen Bildung
  • Sicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Angebotspalette
  • Öffnung der Kindertagesbetreuung in den Sozialraum
  • Kooperationen zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung

Synergien zu anderen Konzepten

Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung

Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP) ein:

Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png Themenfeld Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit:
Bildung und Kultur.png Themenfeld Bildung und Kultur:

Politische Beschlusslage

Vorlage - M/16/1799-01 (Allris): "Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016"

Weiterführende Links & Downloads