Örtliche Planung gem. Alten- und Pflegegesetz NRW: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MediawikiOB
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
|Räumlicher Geltungsbereich=Gesamtstadt
|Räumlicher Geltungsbereich=Gesamtstadt
|Art=Konzept
|Art=Konzept
|Jahr der Veröffentlichung=2022}}
|Jahr der Veröffentlichung=2022|Zuständigkeit=Bereich 3-2 / Soziales}}
==Themenfeld(er)==
==Themenfeld(er)==
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP):
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess:
{|
{|
![[Datei:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png|rahmenlos|120x120px|link=Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]]
![[Datei:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png|rahmenlos|120x120px|link=Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]]
Zeile 11: Zeile 11:


==Kurzbeschreibung==
==Kurzbeschreibung==
Nach § 7 des Alten- und Pflegegesetztes NRW sind die Kommunen in NRW dazu verpflichtet, eine Bestandsaufnahme der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen („Bericht zur Örtlichen Planung“ / ehemals „Altenpflegeplanung“). Die Pflegebedarfsplanung ermöglicht einen strukturierten Überblick über den Versorgungsstand und ist Grundlage für eine planungsrelevante Orientierung. Sie umfasst eine Analyse des Angebots sowie des Bedarfs, woraufhin entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert werden.  Ziel ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer angemessenen pflegerischen Infrastruktur.  
Gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW sind die Kommunen verpflichtet, eine Bestandsaufnahme der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen durchzuführen und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Dieser Bericht zur Örtlichen Planung, früher bekannt als Altenpflegeplanung, ermöglicht einen systematischen Überblick über den aktuellen Versorgungsstand und dient als Grundlage für eine zielgerichtete Planung. Die Pflegebedarfsplanung beinhaltet eine umfassende Analyse des vorhandenen Angebots sowie des Bedarfs an Pflegeleistungen. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, um eine angemessene pflegerische Infrastruktur sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Das Ziel dieses Konzepts besteht darin, der Politik Orientierungshilfen für die seniorenpolitische Gestaltung zu bieten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden.  
 
Das Konzept soll der Politik Hilfestellungen für Entscheidungen zur seniorenpolitischen Gestaltung und Setzung von Rahmenbedingungen anbieten.


==Analyseschwerpunkte==
==Analyseschwerpunkte==
Zeile 21: Zeile 19:


==Synergien zu anderen Konzepten==
==Synergien zu anderen Konzepten==
-


==Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung==
==Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung==
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP) ein:
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein:
{|
{|
|-
|-
Zeile 34: Zeile 33:


==Politische Beschlusslage==
==Politische Beschlusslage==
[https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=17534 Vorlage - M/17/3030-01]  (Allris): "''Sozialbericht 2022 - Zweite Aktualisierung des Sozialindex''"
[https://ratsinfo.oberhausen.de/vo020?VOLFDNR=16495 Vorlage - M/17/2454-01]  (Allris): "''Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 2022 – 2026 (ehem. Alten und Pflegeplan der Stadt Oberhausen)''"
 
[https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14075 Vorlage - M/17/0061-01]  (Allris): "''Sozialbericht 2020 - Aktualisierung der Sozialindices für die Oberhausener Sozialquartiere''"
 
[https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11508 Vorlage - M/16/3465-01]  (Allris): "''Sozialbericht 2017 – Einführung von Sozialindices für die Oberhausener Sozialquartiere''"
==Weiterführende Links & Downloads==
==Weiterführende Links & Downloads==
[https://www.oberhausen.de/sozialplanung Website zur Strategischen Sozialplanung]
-
 
[[Category:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]]
[[Category:Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit]]

Aktuelle Version vom 23. Juli 2024, 09:13 Uhr


Örtliche Planung gem. Alten- und Pflegegesetz NRW


Räumlicher Geltungsbereich Gesamtstadt
Art Konzept
Zuständigkeit Bereich 3-2 / Soziales
Jahr der Veröffentlichung 2022

Themenfeld(er)

Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess:

Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png

Kurzbeschreibung

Gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW sind die Kommunen verpflichtet, eine Bestandsaufnahme der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen durchzuführen und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Dieser Bericht zur Örtlichen Planung, früher bekannt als Altenpflegeplanung, ermöglicht einen systematischen Überblick über den aktuellen Versorgungsstand und dient als Grundlage für eine zielgerichtete Planung. Die Pflegebedarfsplanung beinhaltet eine umfassende Analyse des vorhandenen Angebots sowie des Bedarfs an Pflegeleistungen. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, um eine angemessene pflegerische Infrastruktur sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Das Ziel dieses Konzepts besteht darin, der Politik Orientierungshilfen für die seniorenpolitische Gestaltung zu bieten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden.

Analyseschwerpunkte

  • Bestandsaufnahme und -analyse der Pflegeangebote, der pflegerischen Infrastruktur und der Versorgungsstruktur auf Basis von Statistiken der Landesbehörde IT.NRW sowie Sekundärdaten
  • Prognose der zukünftigen Pflegebedarfe auf Basis demografischer Kennzahlen

Synergien zu anderen Konzepten

-

Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung

Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein:

Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png Themenfeld Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit:

Politische Beschlusslage

Vorlage - M/17/2454-01 (Allris): "Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 2022 – 2026 (ehem. Alten und Pflegeplan der Stadt Oberhausen)"

Weiterführende Links & Downloads

-