Örtliche Planung gem. Alten- und Pflegegesetz NRW
Örtliche Planung gem. Alten- und Pflegegesetz NRW
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Räumlicher Geltungsbereich | Gesamtstadt |
Art | Konzept |
Zuständigkeit | Bereich 3-2 / Soziales |
Jahr der Veröffentlichung | 2022 |
Themenfeld(er)
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess:
Kurzbeschreibung
Gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW sind die Kommunen verpflichtet, eine Bestandsaufnahme der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen durchzuführen und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Dieser Bericht zur Örtlichen Planung, früher bekannt als Altenpflegeplanung, ermöglicht einen systematischen Überblick über den aktuellen Versorgungsstand und dient als Grundlage für eine zielgerichtete Planung. Die Pflegebedarfsplanung beinhaltet eine umfassende Analyse des vorhandenen Angebots sowie des Bedarfs an Pflegeleistungen. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, um eine angemessene pflegerische Infrastruktur sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Das Ziel dieses Konzepts besteht darin, der Politik Orientierungshilfen für die seniorenpolitische Gestaltung zu bieten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden.
Analyseschwerpunkte
- Bestandsaufnahme und -analyse der Pflegeangebote, der pflegerischen Infrastruktur und der Versorgungsstruktur auf Basis von Statistiken der Landesbehörde IT.NRW sowie Sekundärdaten
- Prognose der zukünftigen Pflegebedarfe auf Basis demografischer Kennzahlen
Synergien zu anderen Konzepten
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Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess ein:
Themenfeld Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit: |
Politische Beschlusslage
Vorlage - M/17/2454-01 (Allris): "Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 2022 – 2026 (ehem. Alten und Pflegeplan der Stadt Oberhausen)"
Weiterführende Links & Downloads
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