Örtliche Planung gem. Alten- und Pflegegesetz NRW: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kurzbeschreibung==
Nach § 7 des Alten- und Pflegegesetztes NRW sind die Kommunen in NRW dazu verpflichtet, eine Bestandsaufnahme der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen („Bericht zur Örtlichen Planung“ / ehemals „Altenpflegeplanung“). Die Pflegebedarfsplanung ermöglicht einen strukturierten Überblick über den Versorgungsstand und ist Grundlage für eine planungsrelevante Orientierung. Sie umfasst eine Analyse des Angebots sowie des Bedarfs, woraufhin entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert werden.  Ziel ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer angemessenen pflegerischen Infrastruktur.
 
Das Konzept soll der Politik Hilfestellungen für Entscheidungen zur seniorenpolitischen Gestaltung und Setzung von Rahmenbedingungen anbieten.
 
==Analyseschwerpunkte==
 
*Bestandsaufnahme und -analyse der Pflegeangebote, der pflegerischen Infrastruktur und der Versorgungsstruktur auf Basis von Statistiken der Landesbehörde IT.NRW sowie Sekundärdaten
*Prognose der zukünftigen Pflegebedarfe auf Basis demografischer Kennzahlen
 
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==Politische Beschlusslage==
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[https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14075 Vorlage - M/17/0061-01]  (Allris): "''Sozialbericht 2020 - Aktualisierung der Sozialindices für die Oberhausener Sozialquartiere''"
 
[https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11508 Vorlage - M/16/3465-01]  (Allris): "''Sozialbericht 2017 – Einführung von Sozialindices für die Oberhausener Sozialquartiere''"
==Weiterführende Links & Downloads==
[https://www.oberhausen.de/sozialplanung Website zur Strategischen Sozialplanung]
 
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Version vom 18. März 2024, 13:56 Uhr


Örtliche Planung gem. Alten- und Pflegegesetz NRW


Räumlicher Geltungsbereich Gesamtstadt
Art Konzept
Zuständigkeit
Jahr der Veröffentlichung 2022

Themenfeld(er)

Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP):

Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png

Kurzbeschreibung

Nach § 7 des Alten- und Pflegegesetztes NRW sind die Kommunen in NRW dazu verpflichtet, eine Bestandsaufnahme der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen („Bericht zur Örtlichen Planung“ / ehemals „Altenpflegeplanung“). Die Pflegebedarfsplanung ermöglicht einen strukturierten Überblick über den Versorgungsstand und ist Grundlage für eine planungsrelevante Orientierung. Sie umfasst eine Analyse des Angebots sowie des Bedarfs, woraufhin entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert werden.  Ziel ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer angemessenen pflegerischen Infrastruktur.

Das Konzept soll der Politik Hilfestellungen für Entscheidungen zur seniorenpolitischen Gestaltung und Setzung von Rahmenbedingungen anbieten.

Analyseschwerpunkte

  • Bestandsaufnahme und -analyse der Pflegeangebote, der pflegerischen Infrastruktur und der Versorgungsstruktur auf Basis von Statistiken der Landesbehörde IT.NRW sowie Sekundärdaten
  • Prognose der zukünftigen Pflegebedarfe auf Basis demografischer Kennzahlen

Synergien zu anderen Konzepten

Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung

Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP) ein:

Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit2.png Themenfeld Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit:

Politische Beschlusslage

Vorlage - M/17/3030-01 (Allris): "Sozialbericht 2022 - Zweite Aktualisierung des Sozialindex"

Vorlage - M/17/0061-01 (Allris): "Sozialbericht 2020 - Aktualisierung der Sozialindices für die Oberhausener Sozialquartiere"

Vorlage - M/16/3465-01 (Allris): "Sozialbericht 2017 – Einführung von Sozialindices für die Oberhausener Sozialquartiere"

Weiterführende Links & Downloads

Website zur Strategischen Sozialplanung