Kinder- und Jugendförderplan
Kinder- und Jugendförderplan
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Räumlicher Geltungsbereich | Alt-Oberhausen |
Art | Konzept |
Zuständigkeit | Bereich 5-1 / Stadtplanung |
Jahr der Veröffentlichung | 2023 |
Themenfeld(er)
Das Konzept hat Bezug zu folgenden Themenfeldern aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP):
Kurzbeschreibung
Gemäß Sozialgesetzbuch und dem Ausführungsgesetz KJHG NRW ist der örtliche Träger der Jugendhilfeplanung verpflichtet, auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode zu erstellen. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan kommt die Stadt Oberhausen dieser Verpflichtung nach. Als „lebendiger“ Plan zeigt er die Situation der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen auf und formuliert daraufhin entsprechende Handlungsleitlinien zur Weiterentwicklung der Angebote. Entsprechend ist der Kinder- und Jugendförderplan ist das Planungs- und Steuerungsinstrument für die Jugendförderung. Er wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Der KJFöP wird unter Beteiligung verschiedener Akteure wie Jugendlichen, Trägern der Jugendarbeit, Vertretern der Jugendverbände und anderen relevanten Partnern erstellt.
Analyseschwerpunkte
Dem Konzept liegt eine integrierte Bestandsanalyse zugrunde. Folgende Punkte werden beleuchtet:
- Bevölkerungs- und Sozialstruktur
- Städtebauliche Struktur
- Wohnungsbestand
- Nahversorgung und Wirtschaftsstruktur
- Soziale Infrastruktur
- Kultur und Freizeit
- Informations- und Beteiligungskultur
- Freiraum- und Grünflächenstruktur
- Verkehrsstruktur
- Umwelt
Im Konzept formulierte Ziele
Aufwertung der öffentlichen Räume:
- Schaffung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit
- Aufwertung öffentlicher Plätze und Wegeverbindungen mit dem Abbau von Barrieren
- Qualifizierung vorhandener Grünräume und Schaffung weiterer Trittsteine
- Verbesserung der Verweilmöglichkeiten/Aufenthaltsqualität
- Abbau von Angsträumen
Verbesserung von Verkehrsführung und Orientierung:
- Aufwertung der Empfangsräume und Stadteingänge mit einer Verbesserung der Orientie-rung für Fußgänger
- Strukturierung und Lenkung des ruhenden Verkehrs (z.B. Bewohnerparken)
- Optimierung der Nahmobilität und Stärkung des Umweltverbundes
- Ggf. Neustrukturierung von Verkehrsräumen
Stärkung des Handels- und Gewerbestandortes:
- Entwicklung und Umsetzung von Ideen und Konzepten zur Vermarktung bzw. Umnutzung von gewerblichen Flächenpotenzialen
- Anpassung des innerstädtischen Angebotes an steigende Servicebedürfnisse und verän-dertes Einkaufsverhalten
- Unterstützung bei der Vernetzung von Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden für ein gemeinsames Standortmarketing
- Konzentration hochwertiger Angebote
Sicherung und Qualifizierung des Gebäudebestandes:
- Sicherung und Qualifizierung von Schlüsselimmobilien/stadtbildprägenden Gebäuden
- Aufwertung des Gebäudebestandes hinsichtlich Gestaltung, Barrierearmut und energeti-scher Optimierung
- Neue Entwicklungsbereiche für attraktives Wohnen (Abriss/Neubau)
- Schaffung/Ergänzung verschiedener Wohnformen (Servicewohnen, betr. Wohnen)
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im direkten Wohnumfeld (Entsiegelung von Innen-höfen, Schaffung privater Grünflächen, Begrünung von Garagen, Flachdächern)
- Sicherung sozialverträglichen Wohnens
- Aktivierung, Information und Beratung der Eigentümer
Stärkung des Kultur- und Bildungsstandortes:
- Qualifizierung der vielfältigen Kultur- und Beratungsangebote
- Sicherung der Kultur-/Bildungseinrichtungen
- Förderung der Ansiedlung von Kulturschaffenden und Kultur-/Bildungsorganisationen
- Veranstaltungsbezogene und dauerhafte Vernetzung von Unternehmen mit Kultur- und Bildungseinrichtungen
- Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung von Kultur- und Bildungsangeboten
- Initiierung eines gemeinsamen Außenauftritts
- Förderung von Gemeinschaftsaktionen von Handel, Gastronomie, Kultur und Bewohnern
Unterstützung sozialer Maßnahmen:
- Schaffung von Orten und Anlässen der Begegnung und Integration
- Stärkung von zielgruppenorientiertem bürgerschaftlichen Engagement
- Initiierung bewohnergetragener Projekte
- Sicherung und Ausbau von Beteiligungsstrukturen (z.B. Runde Tische)
- Initiierung gemeinschaftlicher Events, Feste und Aktionen
- Netzwerke unterstützen und schaffen u.a. zu den Themen Inklusion und Migration
- Beratung und Information zu präventiven Maßnahmen im Bereich (Weiter)Bildung und Qualifizierung
Synergien zu anderen Konzepten
Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen (2022): Die Erstellung des Nahmobilitätskonzeptes ist eine Teilmaßnahme des Integrierten Handlungskonzepts Oberhausen-Brückenschlag.
Nutzungs- und Gestaltungskonzept Marktstraße (2023): Die Erstellung des Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für die Marktstraße ist eine Teilmaßnahme des Integrierten Hand-lungskonzepts Oberhausen-Brückenschlag.
Bezug zu Leitzielen der Stadtentwicklung
Das Konzept zahlt auf folgende Leitziele aus dem integrierten Stadtentwicklungsprozess (iSTEP) ein:
Politische Beschlusslage
Vorlage - B/17/3936-01 (Allris): "Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag"; Hier: Beschluss zur Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes"
Vorlage - B/16/2190-01 (Allris): "Integriertes Handlungskonzept Soziale Stadt Oberhausen – „Brückenschlag“ (Oberhausen-Innenstadt/Lirich); Hier: Beschluss zur Festlegung eines Programmgebietes „Soziale Stadt“ sowie Beschluss über das integrierte Handlungskonzept"
Weiterführende Links & Downloads
Website des Stadtteilbüros Brückenschlag
Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzepts Brückenschlag (Download)
Integriertes Handlungskonzept Brückenschlag (Download)